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   VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.800   

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VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.800 (https://dejure.org/2000,19337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2000 - 4 B 96.800 (https://dejure.org/2000,19337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 (https://dejure.org/2000,19337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 828
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 6 K 09.1486

    1. Personen, welche Patienten zu einer Therapie begleiten, halten sich als nicht

    Denn Heilungssuchende, die zumindest auch wegen besonderer natürlicher Heilfaktoren eines Ortes von auswärts kommen und sich zur Heilung in eine Kurklinik begeben, sind dem Fremdenverkehr zuzurechnen (vgl. BayVGH vom 14.3.2000, Az. 4 B 96.800, juris, RdNr. 14, OVG Lüneburg vom 10.10.2007, Az. 9 LA 407/04, juris, RdNr. 6 m. w. N.).

    Dass der Erfolg der Kur natürlich auch ganz wesentlich von den medizinischen und sonstigen Leistungen abhängt, ändert daran nichts (BayVGH vom 14.3.2000, Az. 4 B 96.800, juris, RdNr. 15).

    So wurde ein Vorteilssatz von 100 % für eine durchaus mit der vom Kläger betriebenen Klinik vergleichbaren Mutter-Kind-Klinik nicht beanstandet (vgl. OVG Lüneburg vom 10.10.2007, Az. 9 LA 407/04, juris, RdNr. 2; ähnlich BayVGH vom 14.3.2000, Az. 4 B 96.800, juris, RdNr. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

    Ungeachtet dessen kann die Anerkennung als gemeinnützig bereits deshalb nicht zur Abgabenfreiheit führen, weil die mit der Gemeinnützigkeit im allgemeinen Steuerrecht verbundenen Vergünstigungen, insbesondere die Befreiung von bestimmten, allein am Leistungsfähigkeitsprinzip orientierten Steuerarten, wie z. B. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, auf das Recht der Vorteilsentgelte, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen sind, nicht anwendbar sind (VGH München, Urteil vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 -, juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.12.2005 - 4 ZB 04.1684

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrsbeitragspflicht; Reha-Klinik;

    a) Der Ansatz des Verwaltungsgerichts, es sei sachgerecht, sich bei der Schätzung des branchendurchschnittlichen Anteils des Gewinns am Umsatz (im Folgenden: Umsatzrendite) zur Bestimmung des Mindestbeitragssatzes gemäß § 3 Abs. 5 FBS im Falle fehlender Richtsätze die Grundlagen durch eine Umfrage bei anderen Fremdenverkehrsorten der Region zu verschaffen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (VGH, U.v. 14.3.2000 - 4 B 96.800, NVwZ-RR 2000, 828 = BayVBl 2001, 407).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. März 2000 (Az. 4 B 96.800, BayVBl. 2001, 407) für den damals zu entscheidenden Fall die von der Gemeinde durchgeführte Umfrage als sachgerechte Ermittlungsmethode angesehen; das daraus entnommene Resultat sei jedenfalls nicht "gegriffen", was unzulässig wäre, sondern beruhe auf einer dem § 3 Abs. 5 FBS entsprechenden Schätzung.

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

    Vergünstigungen im allgemeinen Steuerrecht lassen sich nicht auf das Recht der Gebühren und Beiträge übertragen, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen - hier im Bereich der gemeindlichen Aufwendungen für den Fremdenverkehr - darstellen (BayVGH, U.v. 14.3.2000 - 4 B 96.800 - BayVBl 2001, 407 = juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 3 S 2484/00

    Keine persönliche Gebührenfreiheit der von Kommunen getragenen juristischen

    Dies gilt zum einen mit Blick auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Steuern und Gebühren (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.3.2000 - 4 B 96.800 -, KStZ, 2000, S. 177, 178) sowie von Steuerbefreiungen und Gebührenbefreiungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.1965 - 1 BvR 346/61 - BVerfGE 19, 1, 13 ff. = NJW 1965, S. 1427).
  • VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 1838/09

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Festlegung unterschiedlicher

    Sie ist "gegriffen" und daher unzulässig (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.03.2000 - 4 B 96.800 -, NVwZ-RR 2000, 828 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 aaO.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 1 K 444/15

    Normenkontrolle einer Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe

    Diese Vergünstigungen sind auf das Recht der Gebühren und Beiträge, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen sind, etwa im Bereich der gemeindlichen Aufwendungen für den Fremdenverkehr, nicht übertragbar (BayVGH, Urt. v. 14.03.2000 - 4 B 96.800 -, juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 19.05.2011 - 6 K 198/08

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auch eine - was hier zugunsten der Klägerin, ihren Andeutungen im Erörterungstermin folgend, unterstellt wird - gemeinnützig erfolgende Nutzung von Grundstücken ist anschlussbeitragsrechtlich relevant.Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Vergünstigungen im allgemeinen Steuerrecht, insbesondere Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer, sind nämlich auf das Recht der Gebühren und Beiträge, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen - hier im Bereich der gemeindlichen Aufwendungen für die abwassermäßige Erschließung - darstellen, nicht übertragbar (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 B 89.3260 -, zit. nach juris; Urteil vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 -, KStZ 2000, 177).
  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 171/03

    Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags durch die Gemeinden;

    Zum Fremdenverkehr gehört auch der sog. Heiltourismus (vgl. VGH München, Urteil vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 -, NVwZ-RR 2000, 828).
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